Freimaurerlogen nehmen Menschen aller Konfessionen auf. Auch konfessionslose Menschen.

Vorausgesetzt wird aber das Anerkennen eines höheren Prinzips, eines „Surpreme Being“, das wir Freimaurer symbolisch auch „Allmächtiger Baumeister aller Welten“ oder „Großer Baumeister aller Welten“ nennen.

 

Papst Clemens XII.
Papst Clemens XII.. Von Agostino Masucci

Das Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche ist eine spannungsreiche Geschichte. Im Jahr 1738 erließ Papst Clemens XII.  gegen die Freimaurerei einen Bannfluch, die Päpstliche Bulle „In eminenti apostolatus specula„. Papst Benedikt XIV. erließ im Jahr 1751 eine zweite Bulle („Providas romanorum„), in der er die Reinheit der katholischen Religion gefährdet sah, da die Freimaurerei schon damals Menschen aller Religionen aufnahm.

Mehrere Päpste erneuerten das Verbot in Enzykliken, dabei  exponierten sich vor allem  die Päpste Pius IX. (Enzyklika „A Jesu Christo„) und Leo XIII. mit der Enzyklika „Humanum“ im Jahr 1884 durch besonders schwere Verurteilungen. Freimaurern wurde die  Absicht unterstellt, den christlichen Völkern ihre Güter und Werte zu rauben und die Kirche zu zerstören. Als Reaktion darauf enthüllten die Freimaurer des Grande Oriente d’Italia  ein Denkmal Giordano Brunos auf dem Campo de’ Fiori in Rom. Zu diesem Anlass hielt der italienische Freimaurer  Giovanni Bovio an der Stelle, an der Giordano Bruno auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde, eine Rede, umgeben von Fahnen europäischer Logen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Kanonische Kirchenrecht (CIC) überarbeitet. Im Jahr 1917 bestimmte es in Kanon 2335, dass ein Katholik durch den Eintritt in eine freimaurerische Vereinigung automatisch exkommuniziert sei, der Katholik sich also durch die „Tat“ selber aus der Kirche ausschließe.

 

Der Regensburger Dom St. Peter: Kathedrale des Bistums Regensburg. Die Kirche ist ein Hauptwerk der gotischen Architektur in Süddeutschland. v.Br.:R.B.

Das II. Vatikanische Konzil, begonnen im Jahr 1963 unter Papst Johannes XXIII. und beendet unter Papst Paul VI. im Jahr 1965, führte zu einer grundlegenden Reform kirchlich-dogmatischer Grundsätze, unter anderem zur Akzeptanz der Religionsfreiheit. Dazu zählte auch der Dialog mit Nichtchristen und eine Anerkennung ethischer und religiöser Werte außerhalb der Kirche. Ein Beschluss für einen Dialog mit der Freimaurerei war in den  Dokumenten des Konzils aber nicht enthalten. Im Jahr 1968 verschickte Kardinal Franjo Seper, damaliger Präfekt de Glaubenskongreation, an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen einen Fragenkatalog hinsichtlich der Freimaurerei. Auf dieser Grundlage führten der österreichische Kardinal Franz König und der Großmeister der Vereinigten Großloge von DeutschlandTheodor Vogel, sowie der Großmeister der Großloge von Österreich, der Neurologe Dr. Kurt Baresch ab 1968 Gespräche, die in den „Dialog von Lichtenau“ führten, der mit der sogenannten „Lichtenauer Erklärung“  endete. Die Erklärung  ist  eine umfassende Erläuterung der Freimaurerei von freimaurerischer Seite an die katholische Kirche. Damit wurde einem alten Wunsch der katholischen Kirche entgegen gekommen. Zwischen 1974 und 1980 fanden erneut Gespräche einer Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und einer Abordnung der deutschen Freimaurer statt. Sie endeten im Mai 1980 mit einer einseitigen Erklärung der Bischofskonferenz, die feststellte: „Die eingehenden Untersuchungen der freimaurerischen Ritualien und der freimaurerischen Wesensart, wie auch ihres heutigen Selbstverständnisses machen deutlich: Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche und zur Freimaurerei ist ausgeschlossen.“

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Joseph Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation, 1988; Von Rose Meierhofer

Nach Abschluss der Novellierung des Kanonischen Kirchenrechtes CIC Anfang 1983 war der Canon 2335 und ein expliziter Hinweis auf die Freimaurerei nicht mehr im Kanonischen Recht enthalten.  Einen Tag bevor der CIC am 27. November 1983 in Kraft trat, veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre am 26. November 1983 eine vom damaligen Präfekten Joseph Kardinal Ratzinger (späterer „Regensburger“  Papst Benedikt XVI.) unterzeichnete und von Papst Johannes Paul II. genehmigte Erklärung „Declaratio de associationibus massonicis“ (Erklärung zu den freimaurerischen Vereinigungen). Die Erklärung enthielt zwei Verbote:

  1. Ein Katholik darf nicht Freimaurer sein. Ohne weitere Begründung wurde festgestellt, dass die Mitgliedschaft von Katholiken in einer freimaurerischen Vereinigung eine „schwere Sünde“  sei, was zur Unmöglichkeit der Teilnahme an der Eucharistie führt.
  2. Kirchliche Autoritäten, beispielsweise Bischöfe, dürfen öffentlich keine hiervon abweichenden Meinungen äußern.

Von Seiten der Freimaurer wird die Declaratio bedauert, unter katholischen Theologen ist sie umstritten. Nicht bestritten ist jedoch ihre Eigenschaft als kirchenamtliche Erklärung. Ausdrücklich unterstützt wurde sie auch vom vormaligen Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller, heute Kurienkardinal und Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre.

Zwischen der Evangelischen Kirche und der Freimaurerei bestehen keine Spannungen

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Johann Caspar Bluntschli in jungen Jahren

dieser Art. Schon Im 19. Jahrhundert und früher waren Vertreter des protestantischen Adels und Bürgertums Mitglieder von Freimaurerlogen, unter anderen Johann Caspar BluntschliGebhard Leberecht von Blücher und auch Johann Wolfgang von Goethe. Im Jahr 1973 wurde gemeinsam mit Mitgliedern der Vereinigten Großlogen von Deutschland und mit Vertretern der Evangelischen Kirche  (EKD) in der „Tutzinger Erklärung“ festgehalten, dass die Möglichkeit einer Mitgliedschaft evangelischer Christen in einer Freimaurerloge dem freien Ermessen des Einzelnen überlassen bleibe. Es wurde festgehalten, dass die Freimaurerei sich nicht als Religionsgemeinschaft versteht, die mit den christlichen Konfessionen und anderen Religionen in Konkurrenz treten will.

Unsere Regensburger Loge „Drei Schlüssel zum aufgehenden Licht“ nimmt  Männer unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und Konfession auf.

 

Quellen:

Papst Clemens XII.: Von Agostino Masucci – Bridgemanortondemand.com, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5794703

Joseph Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation, 1988; Von Rose Meierhofer – Photo by Rose Meierhofer, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11276

Johann Caspar Bluntschli in jungen Jahren; Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=764955